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Ausbau einer zu einer Gemeinde gehörenden Straße: Vorsteuerabzug und Eigenverbrauch
immo aktuell 2020/49
Art 17 Abs 2 lit a der 6. MwSt-RL
Mitteldeutsche Hartstein‑Industrie AG, C-528/19
Art 5 Abs 6 der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG (6. MwSt-RL) ist dahin auszulegen, dass zugunsten einer Gemeinde durchgeführte Arbeiten zum Ausbau einer Gemeindestraße, die der Öffentlichkeit offensteht, aber im Rahmen der wirtschaftlichen Tätigkeit des Steuerpflichtigen, der diese Arbeiten unentgeltlich durchgeführt hat, von ihm sowie von der Öffentlichkeit genutzt wird, keinen Umsatz darstellen, der einer Lieferung von Gegenständen gegen Entgelt im Sinne dieser Bestimmung gleichzustellen ist.
Vorabentscheidungsersuchen und Vorlagefragen: Das Vorabentscheidungsersuchen betraf die Auslegung von Art 5 Abs 6 und Art 17 Abs 2 lit a der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern – Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: einheitliche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage (ABl L 145 vom , S 1, im Folgenden: 6. MwSt-RL). Das Ersuchen erging im Rahmen eines Rechtsstreits zwischen der Mitteldeutschen Hartstein‑Industrie AG und dem Finanzamt Y (Deutschland) über die Ablehnung des Abzugs der Vorsteuer für die Durchführ...