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Go Green – Nachhaltigkeitsberichterstattung im Zuge der CSRD
Mit den neuen Vorgaben der EU betreffend Offenlegung zu Themen wie Klima- und Umweltschutz, Menschenrechte und nachhaltige Unternehmensführung, umgesetzt durch die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), ziehen neue Maßstäbe in die Nachhaltigkeitsberichterstattung der globalen Unternehmungen ein. Ein ambitionierter Zeitplan, der nachvollziehbarerweise auf laute Kritik stößt. Mehr Zeit wäre gewünscht … wenn wir sie bloß hätten.
1. Grundlegendes
Die nichtfinanzielle Berichterstattung (§ 243b UGB) oder neuerlich die Nachhaltigkeitsberichterstattung ist nicht nur ein Thema, das für Führungskräfte großer Unternehmen zunehmend an Bedeutung gewinnt. Auch für Wirtschaftsprüfer und Aufsichtsräte rückte dieser Themenbereich in den vergangenen Jahren nach und nach immer mehr in den Fokus. Das Schlagwort Nachhaltigkeit spiegelt den Trend unserer heutigen Zeit wider. Hinsichtlich des Umwelt- und Klimaschutzes, von Sozial- und Arbeitnehmerbelangen sowie der Wahrung von Menschenrechten wird nicht nur vonseiten des Gesetzgebers mehr Transparenz verlangt, auch die breite Öffentlichkeit und die Erwartungen der Kapitalmärkte priorisieren die Nachhaltigkeitsleistungen der Unternehmungen fortschreiten...