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„Juristisches Grundwissen ist für Aufsichtsräte jedenfalls notwendig“
Univ.-Prof. Dr. Alexander Schopper im Interview über die fachlichen Anforderungen an Aufsichtsratsmitglieder, den neuen Universitätskurs „Professionalisierung für Aufsichts- und Kontrollorgane“ in Innsbruck und über die ESG-Ziele. Bei diesen bedürfe es einer „besseren inhaltlichen Differenzierung, um diese dringenden Regelungsanliegen effizienter verfolgen zu können“.
Kurzbiografie
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Univ.-Prof. Dr. Alexander Schopper hat sich im Jahr 2008 an der Universität Wien für die Fächer Bürgerliches Recht, Unternehmens- und Gesellschaftsrecht sowie privates Wirtschaftsrecht habilitiert. Seit 2011 ist er Inhaber eines Lehrstuhls für Unternehmensrecht an der Universität Innsbruck, 2015 übernahm er dort die Leitung des Instituts für Unternehmens- und Steuerrecht. |
Kommenda:Sie bieten ab Herbst an der Universität Innsbruck einen Universitätslehrgang für Aufsichtsräte an. Warum? Fehlt es so vielen an fachlichem und vor allem rechtlichem Wissen?
Schopper: Das Aktiengesetz verlangt von jedem einzelnen Mitglied des Aufsichtsrats entsprechende fachliche und persönliche Qualifikationen. Welche konkreten Qualifikationen das sind, ergibt sich aus den Aufgaben, die das Gesetz dem Aufsichtsrat zuweist. Kernaufgabe ist die ...