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Leistbare Immobilienveranlagung mit Steuerzuckerl
Vor Jahresende boomen Anlageformen, die noch steuerliche Vorteile einerseits, aber auch Rechtssicherheit andererseits vermitteln. Nachstehend sollen die Vor- und Nachteile, vor allem in Hinblick auf die steuerlichen Konsequenzen, dargestellt werden, wobei persönliche, primär aus der Erfahrung resultierende Beurteilungen nicht ausgeschlossen sind. Der geneigte Leser möge sich jedoch nicht abhalten lassen, allzu kritische Gedanken beiseite zu schieben und sich in persönlichen Gesprächen mit den Anbietern überzeugen zu lassen.
Für den Berater ist es dabei ganz wesentlich, auf die persönlichen Umstände des Mandanten einzugehen. Ein Anleger, der bereits Immobilien in der Vermietung sein Eigen nennt, wird eine Entscheidungshilfe weniger benötigen als ein „Neuling“ auf dem Immobilienparkett. Nachstehende Anmerkungen sollen als Entscheidungshilfe dienen.
1. Bauherrenmodelle
Bei diesen erwerben Anleger ideelle Miteigentumsanteile an einer bebauten Liegenschaft, oftmals auch in Form einer Personengesellschaft. Eine Sanierung der Liegenschaft, allenfalls auch mit Dachbodenausbau, kann, nach Abzug einer allfälligen Förderung, steuerlich genutzt werden. Die Begründung von Wohnungseigentum wird in ...