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immo aktuell 6, Dezember 2020, Seite 282

„Zinsschranke“ ante portas

Der Initiativantrag zum neuen § 12a KStG und mögliche Auswirkungen auf die österreichische Immobilienwirtschaft

Tobias Egger, Gernot Ressler und Erich Schaffer

Was sich bereits seit Längerem abgezeichnet hat, wurde nun mittels Initiativantrags vom (beschlossen am ) zum COVID-19-Steuermaßnahmengesetz (COVID-19-StMG) zur Realität: Österreich wird mit Wirkung ab erstmals in Form einer „Zinsschranke“ eine allgemeine Beschränkung des Fremdkapitalzinsenabzugs in das Körperschaftsteuergesetz aufnehmen (§ 12a KStG). Tobias Egger, Gernot Ressler und Erich Schaffer verschaffen einen Überblick über die österreichische Umsetzung der Zinsschranke und zeigen mögliche Auswirkungen und Gestaltungspotenziale für die Immobilienwirtschaft auf, um bestmöglich auf die neue Regel vorbereitet zu sein.

1. Ausgangssituation

Obwohl die direkten Steuern nach wie vor Sache des jeweiligen nationalen Rechts sind, haben sich im Rahmen der EU Anti-Tax Avoidance Richtlinie (ATAD) die EU-Mitgliedstaaten zur Einführung von Maßnahmen zur Bekämpfung von aggressiven Steuergestaltungen verpflichtet. Neben bereits in Österreich umgesetzten Regeln wie einer Hinzurechnungsbesteuerung (§ 10a KStG) verpflichteten sich die Mitgliedstaaten nach Art 4 ATAD auch zur Umsetzung einer sogenannten Zinsschranke. Grundsätzlich ist die Zinsschranke bis in nationales Recht umzusetzen. Verfügen die Mitgliedstaat...

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