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AR aktuell 4, August 2021, Seite 133

Europäische Nachhaltigkeitsberichterstattung – eine neue Verantwortung für Vorstand und Aufsichtsrat

Josef Baumüller

Am veröffentlichte die Europäische Kommission ihren Vorschlag zur „Corporate Sustainability Reporting Directive“ (CSRD). Mit dieser Richtlinie sollen ab dem Geschäftsjahr 2023 die bisherigen Berichtspflichten zur nichtfinanziellen Berichterstattung durch eine neue europäische Nachhaltigkeitsberichterstattung ersetzt werden. Neben den inhaltlichen Erweiterungen der Vorgaben steht dabei ein gesteigerter Anspruch an den Governance-Rahmen im Fokus. Dieser Beitrag widmet sich ausgewählten Aspekten hiervon in kompakter Form.

1. Hintergründe

Die gegenwärtig geltenden nichtfinanziellen Berichtspflichten stehen seit geraumer Zeit in einem besonderen Fokus der Aufmerksamkeit – sind sie doch ein zentrales Element der Pläne der Europäischen Kommission, unter dem Titel „Sustainable Finance“ eine Transformation der europäischen Kapitalmärkte und der gesamten Wirtschaftsordnung in Richtung Nachhaltigkeit vorzunehmen. So lässt sich bereits beobachten, dass die in der Unternehmensberichterstattung ausgewiesene Nachhaltigkeitsleistung von Unternehmen in Europa zunehmend für deren Finanzierung von Bedeutung ist. Dafür knüpfen auch weitere bedeutsame Rechtsakte der jüngeren Vergangenheit – zuvorderst d...

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