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AR aktuell 3, Juni 2021, Seite 95

Die neue Restrukturierungsordnung

Svetlana Wakounig

Am wurde der Ministerialentwurf zum Restrukturierungs- und Insolvenz-Richtlinie-Umsetzungsgesetz (RIRL-UG) veröffentlicht. Mit diesem Gesetz setzt der Gesetzgeber die EU-Richtlinie über Restrukturierung und Insolvenzen (Restrukturierungsrichtlinie; RIRL) um. Mit dem RIRL-UG soll es zur Einführung eines gerichtlichen Restrukturierungsverfahrens für in finanzielle Schwierigkeiten geratene Unternehmen kommen, mit dem Insolvenzen abgewendet werden sollen.

1. Grundlegendes

Zielsetzung der RIRL, auf der das RIRL-UG beruht, ist die europaweite Harmonisierung präventiver Restrukturierungsmaßnahmen und daraus folgend die Beseitigung von Hindernissen bei der Ausübung der Grundfreiheiten. Dadurch soll es einerseits zur Vermeidung unnötiger Liquidationen bestandsfähiger Unternehmen sowie zur Sicherung von (europaweiten) Arbeitsplätzen kommen. Andererseits sollen nicht bestandsfähige Unternehmen ohne Überlebenschance schneller abgewickelt werden. In weiterer Folge sollen hierdurch notleidende Kredite abgebaut und die Wirtschaft gefördert werden.

Diesen Intentionen folgend sieht das RIRL-UG die Schaffung eines gerichtlichen vorinsolvenzlichen Restrukturierungsverfahrens vor, das Unternehmen offens...

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