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iFamZ 1, Februar 2023, Seite 30

Die UbG-Novelle 2023

Michael Ganner

Mit wird die seit 2016 geplante Reform des Unterbringungsrechts in Kraft treten. Dabei handelt es sich nicht um eine substanzielle Änderung des materiellen Unterbringungsrechts, sondern um eine Verbesserung in jenen Bereichen, in denen vor allem in der Praxis Probleme festgestellt wurden. Ziele und Voraussetzungen des Unterbringungsrechts bleiben also gleich, das Verfahren wird aber in vielen Details geändert, sodass für die handelnden Personen (insb Polizei, Ärzte, Gericht) damit durchaus eine erhebliche Umstellung verbunden ist.

I. Grundlegendes

Wichtige Ziele der Reform sind: den qualitätsvollen Umgang der Ärzte und Sicherheitsorgane mit den Betroffenen zu stärken, mehr Klarheit über die Aufgaben der relevanten Akteure zu schaffen, deren Vernetzung untereinander zu verbessern sowie eigene Regelungen für Minderjährige zu schaffen.

Anlass für die Reform ist der „Brunnenmarkt-Fall“ – ein psychisch kranker und obdachloser Mann hat eine Frau getötet. Durch eine bessere psychiatrische Versorgung, bessere Kommunikation zwischen den Institutionen und Bewährungshilfe wäre dies möglicherweise vermeidbar gewesen. Die vom Justizministerium eingesetzte Sonderkommission stellte jedenfalls in di...

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