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Trauner/Wakounig

Praxishandbuch der Land- und Forstwirtschaft

Sozialversicherung, Steuern, Zoll und sonstige Abgaben

3. Aufl. 2016

ISBN: 978-3-7073-2298-9

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Praxishandbuch der Land- und Forstwirtschaft (3. Auflage)

S. 81719. Verfahrensrecht

19.1. Organisatorischer Aufbau der Finanzverwaltung

19.1.1. Allgemeines

19/1

Zusammenfassung

Abgaben und Beiträge nach dem Begriffsverständnis der BAO sind unabhängig von ihrer Bezeichnung Geldleistungen, deren Erhebung durch Organe der Abgabenverwaltung des Bundes gesetzlich geboten ist. Die Verwaltung (Erhebung) dieser Zwangs-(Geld-)Leistungen erfolgt unter diesen Voraussetzungen nach den Regeln der Bundesabgabenordnung (BAO) ohne Rücksicht auf die Art der Einnahme (Abgabe oder Beitrag), ohne Rücksicht auf die weitere Verwendung der Mittel sowie ohne Rücksicht auf ,das weitere finanzausgleichsrechtliche Schicksal.

Gemäß Art 13 des Bundes-Verfassungsgesetzes werden die Zuständigkeiten des Bundes und der Länder auf dem Gebiet des Abgabenwesens durch ein eigenes Bundesverfassungsgesetz geregelt. Bund, Länder und Gemeinden haben bei ihrer Haushaltsführung die Sicherstellung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts und nachhaltig geordnete Haushalte anzustreben.

Aufgrund des sogenannten Konnexitätsgrundsatzes gibt es somit eine Aufgaben- und Ausgabenverantwortung, wonach jede Gebietskörperschaft den Aufwand, der sich aus der Aufgabenerfüllung ergibt, selbst zu finanzieren hat. Um seine Aufgaben somit zu erfüllen, erh...

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