Praxishandbuch der Land- und Forstwirtschaft
3. Aufl. 2016
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S. 2453. Grundsteuer
Das Bewertungsrecht regelt die Feststellung einer einheitlichen verbindlichen Bemessungsgrundlage für Bundesabgaben und bundesrechtlich geregelte Beiträge und Fonds. Ohne dieses System müsste mit großem Aufwand für jede Anbindung in einem eigenen Verfahren eine Bemessungsgrundlage ermittelt werden. Unter Bewerten versteht man das Zuordnen von Wirtschaftsgütern zu einer Vermögensart, um dann für sie einen Geldwert zu veranschlagen. Der Begriff des Wirtschaftsgutes umfasst alles, was Gegenstand des wirtschaftlichen Verkehrs ist und einen Wert hat.
Die Einheitsbewertung erfasst den inländischen Grundbesitz und ist ein über Jahrzehnte bewährtes verwaltungsökonomisches Verfahren. Nach dem Bewertungsgesetz ist bei der Besteuerung des Grundbesitzes die Bewertung nach dem gemeinen Wert für das Grundvermögen und die Bewertung nach dem Ertragswert für das land- und forstwirtschaftlichen Vermögens vorgesehen. Der Einheitswertbescheid ist ein Feststellungsbescheid, dessen Wert bei abgeleiteten Bescheiden, zB Grundsteuermessbescheid, zugrunde gelegt wird.
Trotz des Wegfalls von wesentlichen Anbindungen an den Einheitswert auf Grund der höchstgerichtlichen Judikatur in...