Immobilienbewertung im Steuerrecht
3. Aufl. 2016
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S. 12III. Einfluss der Erwerbsart und des Vermietungsbeginnes auf die Bemessungsgrundlage
Wie bereits ausführlich dargestellt, sind die fiktiven Anschaffungskosten (unter bestimmten Voraussetzungen) im Zeitpunkt des Beginnes der erstmaligen Vermietung anzusetzen, wenn das Grundstück bereits vorher erworben und erst später zur Vermietung verwendet wird. Diese Anschaffungskosten sind dann die Bemessungsgrundlage für die Absetzung für Abnutzung (AfA). Im Falle des unentgeltlichen Erwerbes waren bis allenfalls auch die fiktiven Anschaffungskosten anzusetzen; nunmehr ist hier die Abschreibung des Rechtsvorgängers weiterzuführen. Der Zusammenhang zwischen unentgeltlichem Erwerb und späterer Einkunftserzielung wird weiter unten diskutiert.
A. Zusammenhang mit Vermietung
Die entsprechende AfA ist in § 16 Abs 1 Z 8 EStG normiert. Nachdem die AfA daher Werbungskosten darstellt, ist klar, dass diese Kosten nur mit Einkünften aus den außerbetrieblichen Einkunftsarten verbunden sein können.
Hiebei kommt aber insbesondere die Einkunftsart Vermietung und Verpachtung in Frage. Soweit ein im Privatvermögen gehaltenes Grundstück veräußert würde, wird eine private Grundstücksveräußerung im Sinne des § 30 EStG vorliegen. Nach de...