Praxishandbuch Insolvenz und Arbeitsrecht
1. Aufl. 2012
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1. Einleitung
1.1. Krise
Mitarbeiter sind ein Herzstück jedes Unternehmens; Lohnkosten sind jedoch auch eine der wesentlichsten Aufwandspositionen. Eine Unternehmenskrise ist daher meist auch von Überlegungen begleitet, ob der Mitarbeiterstand im Rahmen von Sanierungsmaßnahmen angepasst werden soll. Je nachdem, ob frühzeitig oder später auf die Krise reagiert wird, sind diesbezügliche Maßnahmen mittel- oder langfristig, oft aber möglichst sofort umzusetzen.
Aus der unter 2. dargestellten Übersicht ergibt sich, dass gerade rasch umzusetzende Rationalisierungsmaßnahmen am Dienstnehmersektor die Einleitung eines gerichtlichen Insolvenzverfahrens nahelegen; dies gilt insb dann, wenn die Krise bereits fortgeschritten ist.
Zwei Hauptgründe lassen sich dafür anführen: Einerseits fehlt für den Bereich der außergerichtlichen Unternehmenssanierung und für Sanierungen nach dem URG eine vergleichbare Sicherung für Dienstnehmeransprüche nach dem IESG, andererseits sind auch die besonderen begünstigten Auflösungsmöglichkeiten von Dienstverhältnissen nur in den gerichtlichen Insolvenzverfahren gegeben. Die Weichenstellung für eine optimale, der Rechtslage Rechnung tragende Ausnützung der entsprechenden Gest...