Praxishandbuch Insolvenz und Arbeitsrecht
1. Aufl. 2012
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1. Kerninhalte des Betriebsübergangsrechts
§ 3 Abs 1 AVRAG bestimmt für den Fall des Übergangs eines Unternehmens, Betriebs oder Betriebsteils auf einen anderen Inhaber, dass dieser als AG mit allen Rechten und Pflichten in die im Zeitpunkt des Übergangs bestehenden Arbeitsverhältnisse eintritt (sog Eintrittsautomatik). Die arbeitsvertragsrechtliche Position des AN wird also grundsätzlich durch einen Betriebsübergang nicht berührt. Abweichungen können sich jedoch vor allem durch einen auf die AN neu anwendbaren KollV bzw durch die Ablöse von BV ergeben.
Stellt man die Frage, in welchen Fällen der in dieser Bestimmung vorgesehene automatische Arbeitgeberwechsel stattfindet, muss neben einer kurzen Umschreibung der erfassten Arbeitsverhältnisse (vgl 1.1) insb der Begriff des Betriebsübergangs bestimmt werden, wobei bei Letzterem einerseits auf die erfassten Übergangsvorgänge (vgl 1.2) sowie andererseits auf die erfassten Übergangsobjekte (vgl 1.3) zu achten ist.
1.1. Erfasste Arbeitsverhältnisse
Von den Betriebsübergangsnormen erfasst werden alle zum Zeitpunkt des Übergangs bestehenden Arbeitsverhältnisse (§ 3 Abs 1 AVRAG). Diese Definition umfasst daher einerseits in Vollzug befindliche oder zumindest begründete ...