Praxishandbuch Insolvenz und Arbeitsrecht
1. Aufl. 2012
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1. Rechtsgrundlagen und Konzeption der Insolvenz-Entgeltsicherung
Die Insolvenz-Entgeltsicherung ist im IESG geregelt. Das IESG ist ein Sozialversicherungsgesetz, welches durch die Festlegung von Leistungspflichten eines in erster Linie durch einen Arbeitgeberzuschlag zum Arbeitslosenversicherungsbeitrag gespeisten IEF die Befriedigung von offen gebliebenen Arbeitnehmeransprüchen bei Zahlungsunfähigkeit des AG bezweckt. Der IEF hat eigene Rechtspersönlichkeit und wird von der IEF-Service GmbH – diese ist vom Bund mit den entsprechenden Aufgaben beliehen – vertreten.
Die aufgrund des G beglichenen Ansprüche gehen gem § 11 IESG per Legalzession auf den IEF über. Dieser hat die übergegangenen Ansprüche zB im entsprechenden Insolvenzverfahren gegen den AG zu verfolgen.
Mit dem Forderungsübergang gehen auch sämtliche vertraglichen Rechte des Anspruchsberechtigten gegenüber Dritten hinsichtlich der gesicherten Ansprüche über, soweit für sie Insolvenz-Entgelt gewährt wurde (§ 11 Abs 1 Satz 3 IESG). Diese mit dem IRÄG 2010 eingezogene Neuerung gilt für Insolvenzverfahren und gleichzuhaltende andere Beschlüsse nach § 1 Abs 1 Z 1 bis 6 IESG (dazu 3.), die nach dem eröffnet bzw gefasst wurden. Bis zu dieser Änderung erfasste die Legalzession lediglich arbe...