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AR aktuell 1, Februar 2020, Seite 22

Nahezu alle Rechtsformen sind für eine Rechtsanwaltsgesellschaft möglich

Leo W. Chini

Der vorliegende Beitrag beleuchtet die Konsequenzen der Richtlinie (EU) 2018/958 sowie der geplanten Änderungen im Berufsrecht für die Rechtsformwahl bei Rechtsanwaltsgesellschaften.

1. Ausgangssituation

Die Europäische Kommission versucht seit 2013, die Reglementierungen der freien Berufe zu reduzieren, mit der Argumentation, dass Reglementierungen den freien Zugang zum Markt und damit den Wettbewerb beschränken. Angeblich soll die Reduktion von Reglementierungen zu einem erhöhten Wirtschaftswachstum führen. Zweites Ziel ist, durch Reduktion der Reglementierungen die Niederlassungsfreiheit der freien Berufe in der EU zu fördern. Das ursprüngliche Ziel, nämlich die Kompetenz für die Reglementierungen der Europäischen Kommission zu übertragen, ist 2018 an den Mitgliedstaaten gescheitert. Die Kompetenz für die Reglementierungen liegt nach wie vor bei den Mitgliedstaaten.

Aufgrund der Richtlinie (EU) 2018/958 sind die Mitgliedstaaten dazu verpflichtet, vor Erlass neuer Berufsreglementierungen eine Verhältnismäßigkeitsprüfung durchzuführen.

Aufgrund der Richtlinie (EU) 2018/958 sind die Mitgliedstaaten dazu verpflichtet, vor Erlass neuer Berufsreglementierungen eine Verhältnismäßigkeitsprü...

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