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Editorial
Gemäß Zeitungsberichten hat der Bundeskanzler die folgenden Kritikpunkte hinsichtlich der Tätigkeit der Staatsanwaltschaften in die politische Diskussion eingebracht:
die lange Verfahrensdauer bei den Strafverfahren, insbesondere die lange Verfahrensdauer bei der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft;
dass Daten an die Öffentlichkeit gelangt sind, wobei man nicht weiß, wie es dazu kommt;
dass Personen sehr lange Beschuldigte sind, es sehr lange braucht, bis Anklage erhoben wird, und oftmals nichts herauskommt;
einerseits sei es wichtig, dass Personen, die sich etwas zuschulden kommen haben lassen, schnell angeklagt und verurteilt werden, aber andererseits nicht Personen, die sich nichts zuschulden kommen haben lassen;
wie es gelingen könne, dass die Verfahrensdauer kürzer wird.
Nicht angesprochen werden die hohen Kosten der Strafverfahren für die Justiz und für die Angeklagten und das Unternehmen. Dazu gibt es keine öffentlich zugänglichen Statistiken.
Für Aufsichtsräte, deren Mitglieder in Strafverfahren involviert sind, sind sowohl die lange Verfahrensdauer als auch die mediale Präsenz ihrer vertraulichen Geschäftsunterlagen nicht zu akzeptieren. Der Zeitbedarf der in Strafverf...