Mitarbeiterbeteiligung in Österreich
1. Aufl. 2006
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S. 1188. Mitarbeiterbeteiligungen aus gesellschaftsrechtlicher Sicht
8.1. Einleitung
Unter Mitarbeiterbeteiligung im weiteren Sinn ist jede Erfolgsbeteiligung eines Arbeitnehmers am Ertrag oder Geschäft bzw Geschäftserfolg seines Unternehmens zu verstehen. Messgrößen für diese variable Erfolgsbeteiligung neben dem fixen Entgelt sind unter anderem individuell bestimmte Erfolgsziele, wie eine Provision oder sonstige Zielerreichungsprämien. Darunter fallen auch kollektive Erfolgsziele, wie Gruppenprämien, Zusatzprovisionen für Geschäftsvermittlungserfolge insgesamt (Vertrieb) oder schließlich ein Gesamterfolg eines Unternehmens oder Konzerns (Gewinnbeteiligung/ reine Umsatzbeteiligung).
Von Mitarbeiterbeteiligung kann aber auch gesprochen werden, wenn es darum geht, Arbeitnehmer nicht bloß am wirtschaftlichen Erfolg teilhaben zu lassen, sondern wenn sie an den unternehmerischen Entscheidungen mitwirken können. Das Spektrum reicht von schlichter Information, Anhörung und Beratung bis zu minderheitlicher oder gleichberechtigter Mitentscheidung. Dabei geht es nicht um die ohnehin gesetzlich eingeräumten Mitwirkungsrechte, sondern um zusätzliche Befugnisse von Arbeitnehmern, somit um die Ausdehnun...