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AR aktuell 3, Juni 2019, Seite 28

Möbelhaus, Privatstiftung und Luxuswohnung

Johannes Peter Gruber

Bei Kapitalgesellschaften gilt das Verbot der Einlagenrückgewähr. Dieses Verbot kann nicht durch Zwischenschaltung einer Privatstiftung unterlaufen werden. Verträge, die gegen dieses Verbot verstoßen, sind absolut nichtig. Sie können auch nicht nachträglich durch Geldleistungen saniert werden. Im konkreten Fall ging es um das Penthouse der Familie Leiner in der Mariahilfer Straße im 7. Wiener Gemeindebezirk.

1. Die Unternehmensgruppe

Die klagende GmbH (Leiner) betreibt ein traditionsreiches österreichisches Unternehmen der Möbelbranche, das Anfang des 20. Jahrhunderts als Familienunternehmen in St. Pölten gegründet wurde. Das Ehepaar Leiner und dessen drei Töchter waren bis 1996 Alleingesellschafter der GmbH. In diesem Jahr haben die Gesellschafter drei Privatstiftungen errichtet, diesen Stiftungen alle GmbH-Anteile übertragen und sich selbst als Begünstigte eingesetzt. Die Privatstiftungen waren zu 51 %, 28 % und 21 % an der klagenden GmbH beteiligt. Im Jahr 2013 waren die Privatstiftungen gezwungen, ihre Anteile an den holländischen Steinhoff-Konzern zu verkaufen. Der Steinhoff-Konzern hat die Anteile im Jahr 2018 an die österreichische Signa-Gruppe weiterveräußert.

2. Das Luxuspent...

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