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AR aktuell 2, April 2019, Seite 32

Say on Pay: Vergütungsregelungen für den Vorstand und Aufsichtsrat

Michael Barnert

Am läuft die Umsetzungsfrist für die sogenannte 2. Aktionärsrechte-Richtlinie aus, zu deren Hauptanliegen die verstärkte Transparenz der Vergütung von Mitgliedern der Unternehmensleitung in börsenotierten Unternehmen und die Stärkung der diesbezüglichen Aktionärsrechte gehören. Arno Zimmermann hat sich in seinem Beitrag in ecolex 2019, 204 dem Inhalt dieser Punkte der Richtlinie gewidmet.

Eingangs erläutert der Autor den Begriff „Vergütungspolitik“, worunter die Richtlinie eine umfassende Darlegung des Vergütungssystems der Gesellschaft für die Unternehmensleitung versteht. Grundsätzlich sei der Begriff mit den im AktG verankerten „Grundsätzen der Vergütung“ vergleichbar, jedoch bestehe der wesentliche Unterschied darin, dass die Vergütungspolitik auch einen für zukünftige Geschäftsjahre verbindlichen Rahmen in Form einer Selbstbindung der Gesellschaft darstelle. Es bestehe nunmehr auch jedenfalls ein Erfordernis, eine Vergütungspolitik für den Aufsichtsrat festzulegen.

Die Vergütungspolitik sei im Regelfall zumindest alle vier Jahre der Hauptversammlung zur Abstimmung vorzulegen, wobei eine Ausgestaltung dahin gehend, dass das Votum der Hauptversammlung bloß empfehlend ist, möglich sei...

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