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Lasslesberger

Finanzierung von A bis Z

1. Aufl. 2005

ISBN: 978-3-7073-0778-8

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Finanzierung von A bis Z (1. Auflage)

S. 222T

TAGEBUCH

Hilfsbuch des → Grundbuches. Grundbuchsanträge werden bei Einlangen im Bezirksgericht ins Tagebuch eingetragen. Bis zur Entscheidung des Gerichtes über die Eintragung wird damit der Rang des Grundbuchsgesuches (→ Rangordnung) gewahrt. Im Grundbuch wird dies durch die Eintragung „Plombe“ angemerkt.

TAGESKURS

→ Kassakurs

TAKE-ALONG-KLAUSEL

Vertragsklausel in einem → Beteiligungsvertrag, in dem sich der Unternehmer (Altgesellschafter) verpflichtet, bei einem Verkauf seiner Anteile auch dafür zu sorgen, dass der Finanzinvestor „mitgenommen wird“, der Käufer also auch die Anteile des Finanzinvestors kauft.

TAX SHIELD

Als T. wird der steuerliche Vorteil des Fremdkapitals bezeichnet, der sich daraus ergibt, dass Zinsen Betriebsausgaben sind. Demgegenüber sind die Ausschüttungen an die Eigenkapitalgeber voll zu versteuern. Die Gesamtkapitalrendite als Summe der Auszahlungen auf das Fremdkapital und auf das Eigenkapital steigt damit bei höherer Verschuldung (→ Leverage Effekt).

In der Finanztheorie spielt der T. eine wesentliche Rolle in Hinblick auf die Kapitalstruktur eines Unternehmens (→ Kapitalstrukturtheorie). S. auch Abb. Nr. 71: Der steuerliche Vorteil des Fremdkapitals (Tax Shiel...

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