Finanzierung von A bis Z
1. Aufl. 2005
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
S. 175N
NACHFOLGEBONUS
Förderung der Betriebsnachfolge bei Kleinunternehmen durch einen Zuschuss für das angesparte Kapital durch die → Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft mbH (AWS). Detaillierter dazu → Gründungsbonus.
NACHRANGIGKEIT
Verbriefte und unverbriefte Vermögensgegenstände sind nachrangig, wenn die Forderungen im Falle der Liquidation oder des Konkurses erst nach den Forderungen der anderen nicht nachrangigen Gläubiger befriedigt werden können. Beispiele: nachrangige Anleihen (z.B. → Ergänzungskapital) oder nachrangige Darlehen (→ Mezzaninkapital).
NAMENSAKTIE
Die Aktie lautet auf Namen oder an Order. Eine Übertragung ist durch → Indossament möglich. N. sind in das Aktienbuch der AG einzutragen, die Übertragung der Aktie ist der AG zu melden. Ist die Übertragung an die Zustimmung der AG gebunden, spricht man von vinkulierten N. Alternative zur N. ist die → Inhaberaktie. S. auch Abb. Nr. 3: Arten von Aktien.
NAMENSSCHULDVERSCHREIBUNG
Schuldverschreibung, die auf eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person lautet.
NEBENGEBÜHRENSICHERSTELLUNG
NEGATIVE COVENANTS
Vertraglich vereinbarte Unterlassungspflichten (z.B. in Kreditverträgen). S. auch → Covenants