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AR aktuell 2, April 2019, Seite 13

Aufsichtsräte als Kommunikatoren?

Bernhard Krumpel

Aus dem angloamerikanischen Raum kommend steigt die Erwartungshaltung gegenüber Aufsichtsräten, über das Unternehmen zu sprechen. Trotz unterschiedlicher Board-Systeme wird dies nun auch im deutschsprachigen Raum zu einem relevanten Thema. Denn die Novellierung der Aktionärsrechte-Richtlinie bringt nun Bewegung in das bisher starre Kommunikationssystem. Diese soll bis Mitte 2019 in nationales Recht Eingang finden.

1. Allgemeines

Gerade AGs unterliegen bei ihrer Kommunikation mit unterschiedlichsten Stakeholdern einem strikten Regelwerk. Lange Zeit bedurfte es bei Außenauftritten aufgrund der Vorgaben aus dem österreichischen AktG keiner Rollenverteilung zwischen Aufsichtsrat und Vorstand. Denn Aufsichtsräte haben in der AG eine klar definierte Rolle. Laut § 95 AktG hat der Aufsichtsrat die Geschäftsführung zu überwachen, während laut § 70 AktG der Vorstand eigenverantwortlich die AG leitet und demnach auch die Kommunikation nach außen wahrnimmt. Gerade letzteres Dogma bekommt erste kleine Risse.

Bis dato war es üblich, dass Investoren im Rahmen der Hauptversammlung die Möglichkeit hatten, mit dem Vorstand, dem ja die Geschäftsführungskompetenz zugeordnet wird, zu kommunizieren. Doch diese Welt wurde durch ...

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