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Editorial
In zunehmendem Ausmaß wird dem Aufsichtsrat die Funktion „Compliance“ übertragen. Als Beispiel dafür dient das FMA-Rundschreiben 07/2018 betreffend die organisatorischen Anforderungen des Wertpapieraufsichtsgesetzes und der DelVO (EU) 2017/565 (Organisationsrundschreiben WAG 2018). Dort ist festgehalten, dass der Rechtsträger sicherzustellen hat, dass sowohl die Geschäftsleitung jährlich als auch der Aufsichtsrat regelmäßig (nach Auffassung der FMA mindestens einmal jährlich) einen schriftlichen Tätigkeitsbericht erhält. Wenn somit dem Aufsichtsrat Compliance-Risiken bekannt werden, hat er tätig zu werden. Die Definition von Compliance ist nicht eindeutig. Überwiegend wird davon ausgegangen, dass darunter die Überprüfung der Einhaltung von Gesetzen, organisationsinternen Vorgaben und freiwilligen unternehmensinternen Normen verstanden wird. Die Grundelemente dafür sind nach IDW PS 980
Compliance-Kultur,
Compliance-Ziele,
Compliance-Risiken,
Compliance-Programm,
Compliance-Organisation,
Compliance-Kommunikation und
Compliance-Überwachung.
Der Aufbau und die Optimierung eines wirksamen Compliance-Management-Systems (CMS) sind hierbei von großer Bedeutung. Der Aufsichtsrat und auch der Vorsta...