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AR aktuell 1, Februar 2019, Seite 32

Gesamtvertreterermächtigung bei der GmbH

Michael Barnert

Theresa Haglmüller untersucht in ihrem Beitrag in GES 2018, 282, ob und wie ein Kollektivvertreter von anderen zur Ausübung der Vertretungsmacht wirksam bevollmächtigt werden kann. Im Hinblick auf die vielfältigen Vertretungssituationen ist das Rechtsinstitut einer Gesamtvertreterermächtigung in der Praxis von eminenter Bedeutung, weswegen es im Verbandsrecht an mehreren Stellen Eingang in das Gesetz fand. Ausgehend von der eingehenden Darstellung der dogmatischen Grundlagen für die Berechtigung von Gesamtvertretungsbefugten, Einzelne von ihnen zur Vornahme bestimmter Geschäfte (bzw bestimmter Arten von Geschäften) zu ermächtigen, widmet sich die Autorin den ausgewählten Aspekten der Erteilung derartiger Ermächtigungen.

Die allgemein-vertretungsrechtlich geltende Bevollmächtigungs- und Genehmigungsregel, wonach ein Gesamtvertreter eine Vertretungshandlung rechtswirksam setzen kann (sollte er von den anderen dazu bevollmächtigt werden können und tatsächlich ermächtigt werden), biete den ersten Lösungsansatz für die Möglichkeit der Erteilung einer Ermächtigung im Sinne der gegenständlichen Ausführungen. Für das GmbH-Recht lasse sich eine solche Möglichkeit aber ohnehin unter analoger ...

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