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AR aktuell 1, Februar 2019, Seite 30

Franz West Privatstiftung: Ein bloßer Formalfehler?

Johannes Peter Gruber

Im Sommer 2012 starb Franz West, der bis dahin erfolgreichste österreichische Gegenwartskünstler, im Wiener AKH. Er wurde 65 Jahre alt. Noch am Sterbebett wollte er Kunstwerke im Gegenwert von zumindest 10 Mio € seiner Privatstiftung schenken. Der OGH hat nun erneut entschieden, dass diese Schenkung ungültig war. Er hat damit weiteres Licht in die fragwürdigen Umstände rund um den Tod des Künstlers gebracht.

1. Kunstwerke

Franz West wurde am ins Wiener AKH eingeliefert, weil sich sein Gesundheitszustand dramatisch verschlechtert hatte. Am nächsten Tag „wurde ein Notar gerufen“, um ein Testament aufzunehmen. Neben dem Notar waren eine langjährige Mitarbeiterin des Künstlers, sein Rechtsanwalt und ein weiterer Vertrauter anwesend. Die Anwesenden erörterten auch die Gründung einer Privatstiftung. Diese Privatstiftung sollte Eigentümerin „einer großen Zahl“ von Kunstwerken werden und war zur Versorgung seiner Ehefrau und seiner damals minderjährigen Kinder gedacht. Die Anwesenden sollten den Stiftungsvorstand bilden.

Aus dem vorliegenden OGH-Urteil ergibt sich nicht, von wem und wann die Initiative zur Gründung der Privatstiftung ausging. Es hatte offensichtlich Vorgespräche gegeben, wei...

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