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AR aktuell 6, Dezember 2018, Seite 27

Überwachung von Investitionsvorhaben durch den Aufsichtsrat

Kurt Zischg

Zum Aufgabengebiet des Aufsichtsrats gehört die Überwachung des executive board und damit verbunden die Beurteilung der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems. Die Investitionsplanung und -entscheidung ist ein Teilgebiet des internen Kontrollsystems und daher auch Bestandteil seiner Tätigkeit. Bei Großvorhaben sollte der Aufsichtsrat jene Rahmenbedingungen prüfen, die für die strategische Ausrichtung des Unternehmens, die Zahlungsfähigkeit und die geforderte Mindestrentabilität von Bedeutung sind. Dazu gehört auch eine Risikobewertung der Investition.

1. Überwachungsaufgaben des Aufsichtsrats

Die Überwachung bestimmter Investitionsvorhaben zählt sowohl nach dem Aktienrecht (§ 95 AktG) als auch nach dem GmbH-Recht (§ 30j GmbHG) zu den Aufgaben eines Aufsichtsrats. Unter Z 4 der in Abs 5 dieser Bestimmungen aufgezählten zustimmungspflichtigen Maßnahmen ist im jeweiligen Gesetz der Hinweis zu finden. Der Zustimmung des Aufsichtsrats bedürfen demnach „Investitionen, die bestimmte Anschaffungskosten im einzelnen und insgesamt in einem Geschäftsjahr übersteigen“. In Ergänzung dazu können wertmäßige Grenzen festgesetzt werden (Gesellschaftsvertrag bzw Geschäftsordnung).

Sich mit Investitionsvorhaben zu befass...

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