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Stiftungsvorstand – wirklich nur ein Ehrenamt?
Die Mitglieder des Stiftungsvorstands verwalten das Stiftungsvermögen, vertreten die Privatstiftung nach außen und haben für die Erfüllung des Stiftungszwecks zu sorgen (§ 17 Abs 1 PSG). Die Aufgaben des Stiftungsvorstands werden regelmäßig durch zahlreiche zusätzliche Anforderungen in der Stiftungserklärung verschärft. Als Rechtsfolgen einer Pflichtverletzung kommen einerseits die Abberufung des Stiftungsvorstandsmitglieds (als Prävention für die Zukunft) und andererseits die Haftung des Stiftungsvorstands (als Sanktion für die Vergangenheit) in Betracht. In der Rechtsprechung ist die Haftung des Stiftungsvorstands insbesondere im Zusammenhang mit der Vergütung sowie dem Abschluss von Rechtsgeschäften behandelt worden. Wo lauern nun die konkreten Risiken in der Praxis und wie kann man sich als Stiftungsvorstandsmitglied schützen? Einige konkrete diesbezügliche Fragen sind bis dato unbeantwortet, beispielsweise ob und unter welchen Voraussetzungen das Haftungsrisiko in der Praxis mit einer Ressortverteilung reduziert werden kann, oder jene hinsichtlich Bedeutung bzw Wirksamkeit der Entlastung des Stiftungsvorstands. Vor diesem Hintergrund soll abschließend eine Checkliste einen Überblick darüber...