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AR aktuell 5, Oktober 2018, Seite 7

Aufsichtsratsevaluierung anders gemacht: Systematisch genutzte Lernchance statt administrativer Pflichtübung

Werner H. Hoffmann, Thomas Maidorfer und Friedrich Rödler

Folgt man dem Österreichischen Corporate Governance Kodex (ÖCGK), hat sich der Aufsichtsrat einmal jährlich mit der Effizienz seiner Tätigkeit im Rahmen einer Selbstevaluierung zu befassen. Dies erfolgt in der Regel mittels eines Fragebogens und wird häufig als administrative Pflichtübung des Aufsichtsrats erlebt. Nachdem alle Gremienmitglieder den entsprechenden Fragenkatalog anonym beantwortet haben, wird eine statistische Ergebnisauswertung durchgeführt. Als Anhaltspunkt dient dabei regelmäßig lediglich die Ermittlung des Mittelwerts aller Nennungen. Anhand dieser simplen Prüfung können bestenfalls etwaige Defizite in der Gremienarbeit festgestellt werden, die von einer Mehrzahl der Befragten ohnehin offensichtlich zum Ausdruck gebracht werden.

1. Nachteile der herkömmlichen Aufsichtsratsevaluierung

Nachteil einer solchen Evaluierung ist, dass bloß grobe Missstände aufgezeigt werden und dabei differenzierte Blickweisen und nuancierte Bewertungen oft untergehen. Meinungen einzelner Mitglieder, die möglicherweise hohe Relevanz aufweisen, finden durch diese statistische Auswertung kaum Berücksichtigung oder werden nivelliert.

Ein weiterer möglicher Schwachpunkt zeigt sich in der fehle...

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