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Literaturrundschau
Gewährleistungsfristen beim Unternehmenskauf
Die Rechtsprechung hat bisher auf den Unternehmenskauf die lange Gewährleistungsfrist von drei Jahren (§ 933 Abs 1 Halbsatz 1 ABGB) angewandt. In der Literatur wird nunmehr zum Teil die Anwendbarkeit der zweijährigen Gewährleistungsfrist (§ 933 Abs 1 Halbsatz 2 ABGB) auf Unternehmenskäufe vertreten. Thomas Lindenbauer stellt in seinem Beitrag in JBl 2018, 286 einen neuen Ansatz hinsichtlich der Länge der auf den Unternehmenskauf anwendbaren Gewährleistungsfrist zur Diskussion.
Eingangs erläutert Lindenbauer, dass ein Unternehmen als bewegliche (Gesamt-)Sache zu qualifizieren sei. Vor dem Gewährleistungsrechts-Änderungsgesetz (GewRÄG), BGBl I 2001/48, habe die herrschende Lehre auf den Unternehmenskauf die lange Gewährleistungsfrist von drei Jahren für unbewegliche Sachen angewandt und nicht die sechsmonatigen Gewährleistungsfrist für bewegliche Sachen; dies mit der Begründung, dass die Gewährleistungsfrist für bewegliche Sachen zu kurz gewesen sei und der in der Regel höhere Wert eines Unternehmens eine Ähnlichkeit zu Liegenschaften begründe. Beide Argumente sind nach Lindenbauer nicht überzeugend.
Seit der Verlängerung der Gewährleistungsfrist für bewegliche Sachen von sechs Monaten auf zwe...