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AR aktuell 2, April 2018, Seite 32

Literaturrundschau

Die Ermittlung des wirtschaftlichen Eigentümers von Gesellschaften nach WiEReG

Michael Barnert

In Umsetzung der 4. Geldwäsche-Richtlinie der EU ist am das Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG) in Kraft getreten, welches Rechtsträger, die ihren Sitz in Österreich haben, zur Einholung aktueller Angaben über ihre wirtschaftlichen Eigentümer und zur Meldung ihrer wirtschaftlichen Eigentümer zum Zwecke der Veröffentlichung in einem zentralen Register verpflichtet. Barbara Kühne thematisiert in ihrem Beitrag in ecolex 2018, 205 den gesetzlichen Begriff des wirtschaftlichen Eigentümers aus der Perspektive meldepflichtiger Rechtsträger.

Eingangs erläutert Kühne die den Rechtsträger treffenden gesetzlichen Pflichten. Die Rechtsträger haben einmal jährlich die Identität ihres wirtschaftlichen Eigentümers festzustellen, wobei wirtschaftlicher Eigentümer nur eine natürliche Person sein kann. Meldungen der wirtschaftlichen Eigentümer sind über das Unternehmensserviceportal (USP) an die Bundesanstalt Statistik Österreich zu erstatten, welche als Dienstleisterin der Registerbehörde fungiert. Bereits bestehende Rechtsträger trifft die Meldepflicht erstmals ab dem ; nach diesem Datum neu gegründete Gesellschaften trifft die Meldepflicht erstmals binnen vier Wochen nach erstmaliger Eintragung des Rechtsträgers im Firmenbuch b...

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