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AR aktuell 2, April 2018, Seite 29

Schiedsverfahren

Johannes Peter Gruber

Die Parteien eines Vertrages können vereinbaren, zukünftige Meinungsverschiedenheiten nicht vor einem staatlichen Gericht, sondern vor einem privaten Schiedsgericht auszutragen (Schiedsvereinbarung). Wenn ein Unternehmen etwa Investitionen in einem anderen Land tätigt und die Änderung der politischen Lage zu Streitigkeiten führt, dann ist der Wunsch nach einem unabhängigen Schiedsgericht in einem neutralen Land verständlich. Der EuGH hat nun bestätigt, dass solche Schiedsvereinbarungen zwischen Unternehmen und Mitgliedstaaten der EU zulässig sind. Schiedsgerichte dürfen aber nicht in bilateralen Staatsverträgen zwingend vorgesehen werden.

1. Wer kann eine Schiedsvereinbarung abschliessen?

Grundsätzlich kann jede Partei eines Vertrages eine Schiedsvereinbarung abschließen. In der Schiedsvereinbarung (üblicherweise ist das eine Vertragsklausel in einem Liefervertrag, Kooperationsvertrag oder sonstigen Vertrag) legen die Parteien fest, dass über in Zukunft auftretende Streitigkeiten in Bezug auf den Vertrag ein privates Schiedsgericht und kein öffentliches Gericht entscheiden soll.

2. Wann kann eine Schiedsvereinbarung abgeschlossen werden?

Schiedsvereinbarungen können grundsätzlich über ...

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