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Die Annahme von Bestandzinszahlungen bei drohender Insolvenz
Als Bestandgeber stellt sich bei drohender Insolvenz des Bestandnehmers die schwierige Frage: Soll dem Bestandnehmer noch eine Ratenvereinbarung oder Stundung gewährt werden? Welche Auswirkungen hat es, wenn zu diesem Zeitpunkt bereits die Zahlungsunfähigkeit vorlag oder drohte und dies zumindest fahrlässig nicht erkannt wurde?
1. Sachverhalt
Einem Bestandnehmer einer Geschäftsräumlichkeit werden immer wieder Ratenvereinbarungen und Stundungen gewährt. Auch einige Monate vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Bestandnehmers wurden derartige Vereinbarungen abgeschlossen. Der Bestandnehmer zahlte in der Folge die vereinbarten Raten und die laufenden Bestandzinse in unregelmäßigen Abständen bzw nicht zeitgerecht. Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens verlangte der Insolvenzverwalter die laufenden Bestandzinszahlungen und die als Ratenzahlungen geleisteten Bestandzinszahlungen vom Bestandgeber zurück.
2. Die Anfechtung nach der Insolvenzordnung
2.1. Anfechtungsrelevante Tatbestände
Im Fall der Insolvenz sollen alle Gläubiger die größtmöglichste und gleichmäßigste Befriedigung erlangen. Oftmals wird vor Insolvenzeröffnung der Haftungsfond geschmälert. Die anfechtungsrechtlichen Bestimm...