Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
AR aktuell 1, Februar 2018, Seite 30

FMA darf hohe Verwaltungsstrafen verhängen

Johannes Peter Gruber

Bei Wort „Verwaltungsstrafe“ denkt man in erster Linie an geringfügige Pauschalstrafen für falsches Parken oder für Fahren mit überhöhter Geschwindigkeit, also „Kleinigkeiten“, die man kurzfristig erledigen kann. Höhere Geldstrafen konnten bisher nur Gerichte verhängen. Der Gesetzgeber hat aber in den letzten Jahren in verschiedenen, für die Wirtschaft wichtigen Bereichen auch Verwaltungsstrafen in Millionenhöhe eingeführt. Gegen solche Verwaltungsstrafen bestehen – wie der VfGH nun entschieden hat – keine verfassungsrechtlichen Bedenken.

1. Meinl Bank und Western Union

Das BWG ermächtigt die FMA, bei bestimmten Verstößen Geldstrafen bis zu 10 % des jährlichen Gesamtnettoumsatzes oder bis zum Zweifachen des aus dem Verstoß gezogenen Nutzens zu verhängen. Aufgrund dieser Ermächtigung hat die FMA im Jahr 2016 über die Meinl Bank und Western Union Geldstrafen in der Höhe von rund 900.000 € und rund 200.000 € verhängt. Beide Banken hätten die gesetzlichen Sorgfaltspflichten zur Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung verletzt. Diese Strafen bewegen sich im unteren Bereich des Strafrahmens. Nach der 10 %-Regelung wären Geldstrafen bis zu 6,99 Mio € und 3,14 Mio € möglich gew...

Daten werden geladen...