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Kinderbetreuungsgeldanspruch setzt Mittelpunkt der Lebensinteressen im Bundesgebiet voraus
iFamZ 2023/24
Der Umstand, dass eine im österreichischen Generalkonsulat in Shanghai beschäftigte Österreicherin wegen der SARS-CoV-2-Pandemie – entgegen ihrer Planung – nicht zur Geburt ihres Kindes und zur anschließenden Karenz nach Österreich zurückkehren konnte, kann ihren Anspruch auf (einkommensabhängiges) Kinderbetreuungsgeld nicht begründen.