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„Wenn man sich unsicher ist, sollte man sagen: Das mache ich nicht“
Rechtsanwältin Hon.-Prof. Dr. Irene Welser, Aufsichtsrätin in der Bundesbeschaffung GmbH (BBG), im Gespräch über die Risiken der Tätigkeit als Aufsichtsrat und deren Vermeidung sowie über das Besondere an der Arbeit in einem kleinen Aufsichtsrat.
Kurzbiografie
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Hon.-Prof. Dr. Irene Welser, Wienerin des Jahrgangs 1964, ist seit 25 Jahren Rechtsanwältin. Als langjährige Partnerin der Wiener Rechtsanwaltskanzlei CHSH Cerha Hempel Spiegelfeld Hlawati leitet sie die Abteilung „Contentious Business“. Welser ist Spezialistin für große Wirtschafsprozesse und eine gefragte Schiedsrichterin sowie Mitglied des VIAC-Präsidiums. 2003 wurde Welser zur jüngsten Honorarprofessorin der Universität Wien bestellt. In den Jahren 2010 bis 2012 war sie Managing Partner von CHSH. |
Kommenda:Sie sind neuerdings Mitglied im Aufsichtsrat der Bundesbeschaffung GmbH. Das ist ein Unternehmen im 100-Prozent-Eigentum des Bundes, das vom Finanzministerium verwaltet wird, und scheint in Ermangelung jeglicher Mitbewerber eine recht krisenfeste Position zu haben. Wieso braucht so ein Unternehmen überhaupt einen Aufsichtsrat?
Welser: Ich glaube, es braucht den Aufsichtsrat deswegen, weil es ein Unternehmen im Bundeseigentum...