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AR aktuell 5, Oktober 2017, Seite 36

Literaturrundschau

Wettbewerbsverbot herrschender Aktionäre?

Michael Barnert

Ob „einflussmächtige“ Aktionäre Wettbewerber der Gesellschaft werden dürfen, ist umstritten und in Österreich noch nicht näher geprüft. Hans-Georg Koppensteiner hat sich in RdW 2017, 609 diesem Thema gewidmet und kommt zu dem Ergebnis, dass Aktionäre mit der Gesellschaft in einen Wettbewerb treten dürfen.

Eingangs untersucht Koppensteiner, ob das Wettbewerbsverbot aus einer bestimmten Beteiligungsnahme ableitbar ist, und hält fest, dass börsenotierte AGs jedenfalls keinen Schutz gegen den Wettbewerb dominierender Gesellschafter genießen. Dies begründet Koppensteiner damit, dass gemäß Übernahmegesetz (ÜbG) ein Aktionär, der eine kontrollierende Beteiligung im Sinne des § 22 ÜbG erwirbt, den anderen Aktionären ein Übernahmeangebot machen muss. Dabei sei es völlig unerheblich, ob der Bieter oder die Personen, die das Angebot annehmen, Wettbewerber der AG sind. Würde man ein Wettbewerbsverbot hingegen bejahen, hätte dies zur Folge, dass Konkurrenten der Zielgesellschaft erst gar keinen Übernahmeversuch starten würden und kartellrechtlich unbedenkliche und volkswirtschaftlich vielleicht sogar erwünschte Übernahmen nicht stattfänden.

Für Gesellschaften, deren Aktien nicht an der Börse gehandelt werden, wird in der ...

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