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AR aktuell 3, Juni 2017, Seite 34

Literaturrundschau

Informationsrecht und Informationspflicht bei Due-Diligence-Prüfungen

Michael Barnert

Vor dem Erwerb eines Aktienpakets hat der potenzielle Erwerber üblicherweise ein Interesse an einer möglichst umfassenden Prüfung der Zielgesellschaftsverhältnisse im Rahmen einer Due-Diligence-Prüfung. In diesem Zusammenhang thematisieren Wendelin Ettmayer und Stephanie Sauer in GesRZ 2017, 20, in welchen Fällen der Vorstand der Zielgesellschaft berechtigt oder sogar verpflichtet ist, unternehmensbezogene Informationen an potenzielle Erwerber offenzulegen.

Im Unterschied zu Mehrheitsaktionären seien Minderheitsaktionäre immer wieder damit konfrontiert, dass der Vorstand der Zielgesellschaft die Offenlegung von Informationen an den Aktionär selbst oder an den Kaufinteressenten verweigere. Gründe dafür seien unter anderem das Interesse der Mitaktionäre, einen Aktienerwerb durch einen unerwünschten Investor zu verhindern, oder Bedenken gegen die Offenlegung von Geschäftsgeheimnissen beim geplanten Erwerb durch einen Mitbewerber. Demgegenüber stehe das Interesse des veräußerungswilligen Aktionärs an der umfassenden Offenlegung, andernfalls die Transaktion unter Umständen verunmöglicht würde oder zumindest eine Reduktion des Kaufpreises zu befürchten wäre.

Maßgebliche aktienrechtliche Be...

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