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AR aktuell 3, Juni 2017, Seite 4

„Niemand ist vor einer derartigen Situation gefeit“

Valerie Hohenberg

Rechtsanwältin Mag. Valerie Hohenberg im Interview über die Gefahr für Aufsichtsräte, auf eine mögliche persönliche Haftung für Schäden hin untersucht zu werden, über den Bedarf nach D&O-Versicherungen und über die häufig zu beobachtende Neigung der Versicherer, sich mit Händen und Füßen gegen jegliche Inanspruchnahme aus einem Schadensfall zu wehren.

Kurzbiografie


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Mag. Valerie Hohenberg studierte Rechtswissenschaften in Wien und hat 2008 nach einem Zwischenstopp in der Immobilienbranche bei Wolf Theiss begonnen. Seither berät sie nationale und internationale Mandanten in komplexen streitigen Zivilverfahren und Wirtschaftsstrafsachen. Einer ihrer Tätigkeitsschwerpunkte liegt im Bereich der Organhaftung und damit zusammenhängender Fragen der D&O-Versicherung. Seit 2017 ist sie Partnerin bei Wolf Theiss.

Kommenda:Angenommen, ein Klient hätte ein Angebot, Aufsichtsratsmitglied zu werden. Worauf würden Sie ihm raten zu achten?

Hohenberg: Als Erstes würde ich mich vergewissern, dass mein Mandant den Anforderungen dieser Aufgabe gewachsen ist, das heißt vor allem über die notwendige Expertise im konkreten Geschäftsfeld verfügt. Das lässige Absegnen der Vorstandsberichte ist von gestern, und ...

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