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iFamZ 1, Februar 2023, Seite 21

Kein einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld bei Beschäftigung in der Schweiz

iFamZ 2023/23

Art 11, 68 VO (EG) 883/2004; § 24 Abs 1 Z 2 KBGG

Wenn die Mutter in den letzten 182 Tagen unmittelbar vor der Geburt des Kindes nicht eine in Österreich sozialversicherungspflichtige Erwerbstätigkeit ausgeübt hat, hat sie trotz des Wohnsitzes in Österreich keinen Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld, selbst wenn sie aus dem Beschäftigungsstaat Schweiz keine dem Kinderbetreuungsgeld vergleichbare Leistung erhält.

Die in Österreich wohnhafte Frau E. (Klägerin) ging in den letzten 182 Tagen vor der Geburt des Kindes (als Tagespendlerin) einer Beschäftigung in der Schweiz nach. Das Kind von Frau E. wohnt im gemeinsamen Haushalt mit seinen Eltern an der österreichischen Adresse, an der die genannten Personen auch hauptwohnsitzlich gemeldet sind. Der zweite Elternteil war im maßgeblichen Zeitraum in Österreich pflichtversichert.

Die Vorinstanzen wiesen das auf Zuerkennung von einkommensabhängigem Kinderbetreuungsgeld gerichtete Klagebegehren ab. Die Klägerin erfülle die Voraussetzungen des § 24 Abs 1 Z 2 KBGG nicht. Das Unionsrecht zwinge zu keinem anderen Ergebnis. Österreich sei iSd VO (EG) 883/2004 nicht der Beschäftigungsstaat der Klägerin, sondern nur des zweiten Elternteils. Österreich wäre zw...

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