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AR aktuell 2, April 2017, Seite 31

Literaturrundschau

Ausgewählte Fragen zum Informationsrecht des GmbH-Gesellschafters

Michael Barnert

§ 22 Abs 2 GmbHG normiert ein eingeschränktes Informationsrecht der Gesellschafter durch Einräumung des Rechts auf Übermittlung des jeweiligen Jahres- bzw Konzernabschlusses samt Lagebericht sowie des Rechts auf Bucheinsicht innerhalb von 14 Tagen vor jener Generalversammlung, in der der Jahres- bzw Konzernabschluss beschlossen werden soll. Susanne Kalss thematisiert in ihrem Beitrag in GesRZ 2017, 15 die Erweiterung dieses Informationsrechts durch die ständige Rechtsprechung des OGH.

Da nach Ansicht des OGH eine planwidrige Lücke im GmbHG vorliege, dehnte er das Informationsrecht der Gesellschafter im Wege der Gesamtanalogie aus. Ihre positiv-rechtliche Grundlage finde, so Kalss, die Judikatur des OGH nunmehr durch der Novellierung des GesBR-Rechts in § 1175 Abs 4 ABGB, der die Normen des GesBR-Rechts auch für andere Gesellschaftsformen für anwendbar erklärt, sofern diese keinen besonderen Bestimmungen unterliegen. Neben § 22 Abs 2 GmbHG könne das Recht auf Information sohin auch auf § 1194 ABGB gestützt werden.

Zunächst geht Kalss auf die Ausprägungen des von der Judikatur entwickelten Informationsrechts ein. Da es sich beim Recht auf Information um ein persönliches Recht handle, sei die Beiziehung von Sachverständigen nur aus sachlichen Gründen...

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