Einkommensteuergesetz
2022
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§ 38 EStG — Verwertung von Patentrechten
Erlässe im Amtsblatt: EStR 2000 Rz 7343 ff (Rz 5875 ff).
Sonstige Erlässe: BMF, ÖStZ 2001, 47, zur Nichtanwendung des § 38 auf den nicht tarifbegünstigten Rest der Vergütung nach § 67 Abs 7 EStG und zur Begünstigung von Abfindungszahlungen; BMF, AÖF 2006/210, zum Nachweis ausländischer Patente; BMF, SWK 1998, S 597, zur mittelbaren Auszahlung einer Lizenzgebühr.
Sonstige Literatur: Bartosch, Die immaterialgüterrechtsbezogenen Rechtswohltaten des § 38 EStG 1972 und ihre Anwendungsbereiche, FJ 1984, 149, 171 und 192; Stelzer , Gleichheitsrechtliche Aspekte der Rücknahme steuerlicher Begünstigungen am Beispiel des § 38 Abs 4 EStG, ÖStZ 1988, 194; Tumpel/Rief, Patentverwertung und Ertragsbesteuerung, ecolex 1991, 199; Steinwendner, Steuerliche Begünstigung aus der Verwertung von Erfindungen nach dem Gebrauchsmustergesetz, SWK 1997, S 361; Blazina , Mehrfache Begünstigung bei der Verwertung von Patentrechten, ; Pinter, Der Vorstand wird erfinderisch, SWK 2004, 1132; Hochrieser , Einkünfte eines Erfinders, UFS journal 2011, 394; Mitterlehner/Mitterlehner , Steueranreize für Forschung und Entwicklung – IFA-Nationalbericht Österreich für den IFA-Kongress 2015 in Basel, ; Damberger , Einkünfte aus der Verwertung patentrechtlich geschützter E...