Einkommensteuergesetz
2022
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§ 124b EStG
Kommentar
Erläuterung zur Änderung von § 124b Z 185 durch AbgÄG 2015 (EB zur Regierungsvorlage RV 896; GP XXV)
Durch diese Änderung soll sichergestellt werden, dass die Erhöhung des besonderen Steuersatzes für Einkünfte aus Kapitalvermögen auf 27,5% durch das StRefG 2015/2016 ab dem auch für vor dem erworbene Forderungswertpapiere (sogenanntes Altvermögen) zur Anwendung gelangt.
Erläuterung zur Änderung von § 124b Z 225 durch AbgÄG 2015 (EB zur Regierungsvorlage RV 896; GP XXV)
Die Änderung dient ausschließlich der Klarstellung. Mit dem Abgabenänderungsgesetz 2012, BGBl I 2012/112, wurde die in § 4 Abs 2 verankerte Regelung über die steuerwirksame Korrektur periodenübergreifender Fehler aus verjährten Veranlagungszeiträumen in das EStG 1988 aufgenommen; die Regelung wurde mit in Kraft gesetzt. Gleichzeitig wurde durch § 323 Abs 33 BAO u.a. die Verfahrensnorm des § 293c BAO, die ebenfalls eine Berichtigung periodenübergreifender Fehler zum Gegenstand hatte, mit außer Kraft gesetzt. Die Erläuterungen zur Regierungsvorlage des gegenständlichen Gesetzes führen diesbezüglich begründend aus, dass „§ 293c BAO durch die Änderung im § 4 Abs 2 ersetzt werden soll“. Die Zusammenschau der beiden...