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Das interne Kontrollsystem einer Stiftung
Der vorliegende Beitrag geht der Frage nach, ob und woraus sich eine Verantwortung des Stiftungsvorstands für den Aufbau eines internen Kontrollsystems (im Folgenden: IKS) ergibt.
1. Einleitung
Stiftungen ein systematisches Kontrolldefizit zu unterstellen, ist unrichtig. Dass in der Praxis immer wieder Kontrolldefizite zu beobachten sind, ist vielmehr auf mangelnde Governance-Regeln bzw deren Nichtbeachtung zurückzuführen. Es liegt in der Verantwortung des Stiftungsvorstands, ein der Größe sowie der Komplexität des Vermögens angemessenes IKS aufzubauen und dieses in der Praxis mit Leben zu füllen. Der Stiftungsprüfer hat die Funktionsfähigkeit des IKS zu prüfen.
Eine Verpflichtung zur Einrichtung eines IKS ergibt sich aus dem PSG nicht explizit. Die Notwendigkeit, ein solches aufzubauen, kann aber aus der Verantwortung des Vorstands zur Sicherstellung der Erfüllung des Stiftungszwecks und zur Einhaltung gesetzlicher Vorgaben sowie aus der Rechtsprechung abgeleitet werden.
Das IKS von Stiftungen, die zu einem wesentlichen Teil Finanzanlagevermögen verwalten, hat die Schwerpunkte im Bereich der Anlageorganisation und der Umsetzung der Anlagestrategie zu setzen.
Ist die Höhe der Zuwendungen a...