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„Einem solchen Unternehmen würde ich nicht als Aufsichtsrat angehören wollen“
Rechtsanwalt Dr. Norbert Wess, LL.M., MBL erläutert im Gespräch, warum es sich kein auch nur mittelgroßes Unternehmen leisten kann, das Thema „Compliance“ zu ignorieren. Und er warnt vor den potenziell existenzbedrohenden Folgen einer Verurteilung nach dem Verbandsverantwortlichkeitsgesetz.
Kurzbiografie
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Dr. Norbert Wess. LL.M., MBL ist seit 2004 selbständiger Rechtsanwalt in Wien (wkk law Rechtsanwälte). Nach der Gerichtspraxis im Jahr 1999 arbeitete er bis 2003 bei Cerha Hempel Spiegelfeld Hlawati (CHSH). Wess vertritt bei wkk law Unternehmen sowie natürliche Personen in den Bereichen des Wirtschafts-, Unternehmens- und Korruptionsstrafrechts. Er ist Begründer und (Mit-)Herausgeber der „Zeitschrift für Wirtschafts- und Finanzstrafrecht“ (ZWF) und publiziert laufend Fachbeiträge und hält regelmäßig Fachvorträge zu diesen Themen. Wess ist auch seit mehr als 10 Jahren Mitglied des (Straf-)Senats 1 der Österreichischen Fußball-Bundesliga und mittlerweile dessen stellvertretender Vorsitzender. |
Kommenda:Compliance scheint sich vom Modethema zum beinharten Arbeitsauftrag an die Unternehmensführung entwickelt zu haben. Stimmt dieser Eindruck?
Wess: Das ist in der Tat so. Kein – auch nur mittelgroßes – Unternehmen kann es sic...