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AR aktuell 5, Oktober 2016, Seite 19

Unterwertige Minderheitenabfindungen: ein Kollateralschaden!

Leonhard Knoll und Ekkehard Wenger

Am fand in der Klimt-Villa in Wien ein Workshop des Interessenverbands für Anleger (IVA) zum Thema „Unternehmensbewertung im Squeeze-out-Verfahren“ statt. Die Verfasser des vorliegenden Beitrags haben dort in ihren Referaten verschiedene Aspekte der abfindungsbezogenen Bewertung aufgegriffen. Dieser Beitrag fasst ihre wichtigsten Botschaften zum Diskontierungszins zusammen.

1. Einleitung

Wenn eine Abfindung für ausgeschlossene Minderheitsaktionäre zu ermitteln ist, stellt eine DCF-Bewertung des jeweiligen Unternehmens praktisch immer den Ausgangspunkt dar: Die zukünftig von den Aktionären als Eigentümer aus dem Unternehmen zu beziehenden Zahlungen werden auf den Bewertungsstichtag diskontiert. Dabei spielt offensichtlich der Diskontierungszins eine erhebliche Rolle, weshalb sich um dessen Festlegung viele Auseinandersetzungen in Hauptversammlungen, Gremialverfahren und auch in der Fachliteratur drehen.

Diese Festlegung wird heute üblicherweise gemäß dem Capital Asset Pricing Model (CAPM), einem nobelpreisgekürten Kapitalmarktmodell, vorgenommen. Im Ergebnis wird dabei eine quasi-sichere Rendite (sogenannter Basiszins) um einen Risikozuschlag erhöht, der seinerseits das Produkt zweier...

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