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AR aktuell 5, Oktober 2016, Seite 9

Das Dilemma des Abschlussprüfers in der Unternehmenskrise

Ulrich Kraßnig

Überspitzt formuliert gibt es bei der Abschlussprüfung eines wirtschaftlich angeschlagenen Unternehmens zwei Szenarien, wovon eines das Unternehmen und das andere den Abschlussprüfer in die Bredouille bringen kann: Wird ein Bestätigungsvermerk erteilt und bricht das Unternehmen in der Folge zusammen, kann dies haftungsrechtliche Konsequenzen für den Abschlussprüfer nach sich ziehen. Versagt der Abschlussprüfer dem sich in wirtschaftlicher Schieflage befindlichen Unternehmen dagegen den Bestätigungsvermerk, versetzt er diesem unter Umständen den endgültigen Todesstoß.

1. Problemaufriss

Wenn die einleitende Behauptung im Vorspann auch etwas kurz gegriffen ist, die Verlegenheit des Abschlussprüfers bei der Prüfung eines sich in wirtschaftlicher Zwangslage befindlichen Unternehmens ist dennoch evident. Vor diesem Hintergrund bedarf es einer Analyse der Möglichkeiten und Grenzen des Abschlussprüfers, ein solches Unternehmen aus der Krise zu begleiten und dessen Verantwortung in diesem Kontext näher zu beleuchten.

Dass eine lege artis durchgeführte Abschlussprüfung mehr als eine bloße vergangenheitsbezogene Prüfung der Finanzberichterstattung (Jahresabschluss samt Lagebericht) durch einen „...

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