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V. Qualitätssicherung und Prüferaufsicht – das APAG
Das Abschlussprüfer-Aufsichtsgesetz (APAG) führt nun auch in Österreich – auf Basis der Abschlussprüfungsrichtlinie und der Abschlussprüfungsverordnung – eine zentrale öffentliche Aufsicht über die Abschlussprüfer ein. Als zentrale Verwaltungseinrichtung wird dazu die Abschlussprüferaufsichtsbehörde errichtet. Die Schaffung dieser unabhängigen und letztverantwortlichen Behörde sowie die Einführung von Inspektionen durch diese Behörde bei Abschlussprüfern, die Unternehmen von öffentlichem Interesse prüfen, stellen die wesentlichen Änderungen gegenüber dem bisherigen Qualitätssicherungssystem im Bereich der Abschlussprüfung nach dem Abschlussprüfungs-Qualitätssicherungsgesetz (A-QSG) dar.
1. Einleitung
Das APAG schafft die notwendige innerstaatliche Voraussetzung für die unmittelbare Anwendbarkeit der Abschlussprüfungsverordnung und dient der Umsetzung der Abschlussprüfungsrichtlinie. Die Abschlussprüfungsrichtlinie musste bis in nationales, also auch österreichisches Recht umgesetzt werden. Das APAG wurde zwar bereits im April 2016 vom Nationalrat beschlossen und vom Bundesrat im Mai 2016 nicht beeinsprucht, die Verlautbarung im Bundesgesetzblatt war bei Verfassung dieses Beitrags allerdings noch ausständig.
Das seit 2005 geltende A-QSG tritt mit dem Inkrafttreten des APAG grundsätz...