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AR aktuell 3, Juni 2016, Seite 28

Literaturrundschau

Videokonferenzen im Aufsichtsrat - eine Bestandsaufnahme

Michael Barnert

Durch den Einsatz moderner Kommunikationstechnologien ist eine körperliche Anwesenheit der Mitglieder von Kollegialorganen bei deren Sitzungen häufig nicht mehr erforderlich. Thomas Grundner und Peter Neuböck untersuchen in RdW 2016, 316 die rechtliche Einordnung von Videokonferenzen, auch unter Einbeziehung der deutschen Rechtslage.

Eingangs erläutern die Autoren, dass in der Praxis insbesondere AGs mit grenzüberschreitender Konzernstruktur und GmbHs mit ausländischen Gesellschaftern Videokonferenzen zur Entscheidungsfindung nutzen. Die Autoren untersuchen in weiterer Folge die Frage der Zulässigkeit bzw rechtlichen Einordnung dieser Form der Kommunikation und prüfen dabei insbesondere die Frage, ob die Verwendung einer Videokonferenz einer Sitzung im Sinne der tatsächlichen Anwesenheit gleichkommen kann oder nicht.

Zunächst erörtern die Autoren, dass es sich beim Aufsichtsrat um ein Kollegialorgan handle, dem in erster Linie Kontrollfunktionen – und zwar insbesondere die Überwachung der Geschäftsführungstätigkeiten des Vorstands bzw der Geschäftsführung – zukommen. Darüber hinaus erstrecke sich die Kontrollfunktion des Aufsichtsrats auf die gesamte Geschäftsgebarung bzw Geschäftsen...

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