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AR aktuell 3, Juni 2016, Seite 5

Zur rechtlichen Möglichkeit und faktischen Notwendigkeit einer Insolvenz des Bundeslandes Kärnten

Ulrich Kraßnig

Beim vorliegenden Beitrag handelt es sich um ein Plädoyer, das Bundesland Kärnten in die Insolvenz zu „entlassen“, um diesem einen Neuanfang zu ermöglichen. Dafür spricht eine Vielzahl an rechtlichen und faktischen Gründen.

1. Thematische Grundlegung

Im Streit über die Krisenbank Heta ist es bekanntermaßen zu keiner Einigung zwischen dem Bundesland Kärnten und den Gläubigern gekommen. Ein entsprechender Deal, die landesgarantierten Anleihen, mit welcher Haftungen in der Höhe von 11,1 Mrd € verbunden sind, zu 75 % ihres Wertes zurückzukaufen, ist kürzlich geplatzt. Die Haltung der Gläubiger ist wirtschaftlich schwer nachzuvollziehen und wohl eher dem Umstand geschuldet, andere zahlungsunwillige Staaten abzuschrecken. Die gescheiterten Verhandlungen drängen Kärnten aber jedenfalls an den Rand des finanziellen Ruins, weil nunmehr von der FMA ein Schuldenschnitt beträchtlicher Höhe vorgenommen wurde, der sich im Detail wie folgt darstellt:

  • 900 Mio € sind nachrangig und werden zur Gänze geschnitten.

  • 10,2 Mrd € sind vorrangig und werden zu 54 % geschnitten.

Folglich müssen die Gläubiger insgesamt auf 6,4 Mrd € verzichten; diese Summe muss nun Kärnten übernehmen, womit dessen Haftungen in dies...

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