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AR aktuell 2, April 2016, Seite 18

Nicht finanzielle Erklärung nach der Richtlinie 2014/95/EU: Gelingt die Wende in der österreichischen Nachhaltigkeitsberichterstattung?

Ulrich Schönbauer und Christina Wieser

Eine neue EU-Richtlinie sieht verbindliche Regeln für die Nachhaltigkeitsberichterstattung vor. Das gesellschaftliche und soziale Unternehmensengagement soll transparent, konsistent und vergleichbar publiziert werden. Mit einer gelungenen nationalen Umsetzung, die noch in diesem Jahr erfolgen muss, könnten österreichische Unternehmen künftig zu einer nicht finanziellen Erklärung angehalten werden, die eine Offenlegung von verpflichtenden Kernkennzahlen vorsieht.

1. Einleitung

Seit nunmehr eineinhalb Jahrzehnten setzt die EU Initiativen für eine substanzielle Nachhaltigkeitsberichterstattung. Jüngstes Beispiel ist die Richtlinie 2014/95/EU, deren Umsetzung bis Ende 2016 erfolgen muss. In einem öffentlichen Konsultationsverfahren des Justizministeriums spricht sich die überwiegende Mehrheit der teilnehmenden Organisationen gegen einen prinzipienbasierten Ansatz aus. Präferiert wird eine gesetzliche Normierung durch Kernkennzahlen, die sich an den Indikatoren der Global Reporting Initiative (GRI) orientieren sollten. Was Arbeitnehmerbelange betrifft, sollten diese jedenfalls noch um jene Parameter ergänzt werden, die sich bei einer Befragung von Betriebsräten als wesentlich herausgestel...

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